§ 6 Z 2 AsylG 1997 (offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrages, keine Rückführbarkeit der Verfolgungsgefahr auf Konventionsgründe; keine Zwangsrekrutierung, Verfolgung wegen einer ihm unterstellten oppositionellen Gesinnung durch Rebellen)
§ 6 Z 2 AsylG 1997 (offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrages, keine Rückführbarkeit der Verfolgungsgefahr auf Konventionsgründe; keine Zwangsrekrutierung, Verfolgung wegen einer ihm unterstellten oppositionellen Gesinnung durch Rebellen)