Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. 6. 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Objekten (UVP-Richtlinie) (Pflicht des nationalen Gesetzgebers zur Verhinderung der Umgehung des Regelungszieles durch die Aufsplitterung von Projekten bzw zur Berücksichtigung der kumulativen Wirkung von Projekten)