§ 9 Abs 3 Stmk FischereiG 2000 (erfolgreich abgelegte schriftliche Prüfung vor erstmaliger Ausstellung einer Fischerkarte; Befreiung von der Prüfung bei Nachweis der in einem anderen Bundesland erworbenen fachlichen Eignung; bloße Vorlage einer niederösterreichischen Fischerkarte kein tauglicher Nachweis; keine sachlichen oder gemeinschaftsrechtlichen Bedenken)
VwGH 15.11.2000, 2000/03/0319