Art 5 StGG 1867 (Unverletzlichkeit des Eigentums; Enteignung, zweckverfehlende, Rückübereignungspflicht; Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages iZm Abtretungsverpflichtung nach Wohnsiedlungsgesetz; Aufgabe der Planungsabsicht; Rückübereignungsanspruch, Durchführung mit privatrechtlichem Vertrag)
VwGH 09.10.2001, 2001/05/0328