§ 35 Abs 3 EisbG (Verlängerung einer Straßenbahnlinie um 700 m, Vorteil für die Öffentlichkeit im Verhältnis zur Erschließung mit Buslinien, Auslastungsprognose)
§ 59 Abs 1 AVG (Bescheid, Spruch; Bestimmtheit von Auflagen; Verweisung auf GA eines Sachverständigen)