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VwGH 24. 10. 2001, 2001/04/0170 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2003/90ZfV 2003, 66 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 87 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Absehen von der Entziehung, Voraussetzungen, Tatbestandsmerkmal „vorwiegendes Interesse der Gläubiger“, Sicherstellung der pünktlichen Erfüllung allfälliger Zahlungspflichten, keine)

VwGH 24.10.2001, 2001/04/0170

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