§ 80 Abs 5 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Inhaberwechsel, Auswirkung auf Wirksamkeit der Genehmigung, keine, „dingliche Wirkung“)
§ 367 Z 25 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Nichteinhaltung von Bescheidauflagen; Gewährleistung der Auflagen durch Betriebsinhaber; Pächter)