§ 6 Abs 5 Nö BauO 1976 (Aufschließungsstraßen, Straßenbreite, Steigung)
§ 15 Abs 3 Nö ROG 1976 (Bauland, Voraussetzungen für die Widmung; Eignung aufgrund der natürlichen Gegebenheiten; ungeeignet bei Lage in Hochwasserabflussgebiet, ungenügender Tragfähigkeit des Untergrunds, Hangfläche, die Straßensteigung von mehr als 12 % erfordert)