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VwGH 20. 9. 2001, 97/07/0019, 0030, 0103, 0154, 0158, 0190 und 0193 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2003/218ZfV 2003, 107 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 12 Abs 4 WRG 1859idF vor der Novelle BGBl I 1997/74 (Grundsätze für die Bewilligung hinsichtlich öffentlicher Interessen und fremder Rechte; Bewilligung trotz der mit einer geplanten Wasserbenutzungsanlage verbundene Änderung des Grundwasserstandes, wenn das betroffene Grundstück auf die bisher geübte Art benutzbar bleibt; für Verschlechterung der Bodenbeschaffung angemessene Entschädigung an den Grundeigentümer zu leisten; Wesentlichkeit der Überschreitung der bewilligten Grundwasserabsenkung - fachkundig zu lösende Sachfrage; im Zweifel ist von konsensgemäßer Ausübung der Berechtigung auszugehen)

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