§ 12 Abs 3 WaffG (Waffenverbot; Berufung gegen Waffenverbot - keine aufschiebende Wirkung)
§ 42 Abs 3 VwGG (durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides Zurücktreten der Rechtssache in die Lage vor Erlassung des angefochtenen Bescheides)
(aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass hier von einem vollstreckbaren, aber noch nicht rechtskräftigen Waffenverbot auszugehen ist)