§ 5 VStG (Schuld, Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift, Entschuldigungsgrund; hier: keiner; Arbeitgeber, Verstoß gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften, Erkundigung bei Behörde, keine; Auskünfte des Rechtsfreundes allein nicht ausreichend)
§ 5 VStG (Schuld, Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift, Entschuldigungsgrund; hier: keiner; Arbeitgeber, Verstoß gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften, Erkundigung bei Behörde, keine; Auskünfte des Rechtsfreundes allein nicht ausreichend)