§ 129 Abs 10 Wr BauO (Abweichung von Bauvorschriften, Behebung, Beseitigung konsenswidriger Bauten; Verpflichtung des Eigentümers des Bauwerks, nicht eines Pächters; Strafbarkeit des Eigentümers)
§ 135 Abs 1 Wr BauO (Strafbestimmung, Verweis auf Bauordnung; Strafbarkeit des Eigentümers eines Bauwerks nach § 129 Abs 10 )