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VwGH 23. 11. 2001, 2000/02/0256 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2003/105ZfV 2003, 71 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 48 Abs 2 KFG (Kennzeichen, Wechselkennzeichen, Führung zur selben Zeit nur auf einem der Fahrzeuge)

§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers, Lenkerauskunft; Wechselkennzeichen, Lenkeranfrage, Angabe des Kennzeichens ausreichend; Nennung weiterer Merkmale nicht erforderlich)

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