§ 75 Abs 2 KFG 1967 (Verfahren bei der Entziehung der Lenkerberechtigung; vor Entziehung der Lenkerberechtigung - Einholung eines ärztlichen Gutachtens; im Falle der Nichtbefolgung der mit rechtskräftigem Bescheid erteilten Aufforderung, sich untersuchen zu lassen, Befunde zu erbringen oder die Lenkerprüfung neuerlich abzulegen - Entziehung der Lenkerberechtigung; Aufforderungsbescheid auch im Berufungsverfahren zulässig - auch wenn der Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde)