§ 67d AVG (Verhandlungspflicht UVS)
Art II Abs 2 Z 43a EGVG (UBAS, Absehen von Berufungsverhandlung, geklärter Sachverhalt nach Aktenlage iVm der Berufung; kein Absehen, wenn Ermittlungen vonnöten, auch im Hinblick auf Refoulement-Prüfung)
§ 8 Abs 2 ZustG (Zustellung durch Hinterlegung ohne vorherigen Zustellversuch, Verlassen der Abgabestelle bei laufendem Verfahren, neue Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten feststellbar, zumindest Meldeanfrage an letzte Wohnsitzbehörde; 2-monatige Haft, kein dauerndes Verlassen der Wohnung)