§ 138 Abs 1 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag; unter Verletzung des § 29 AWG gesetzte Maßnahmen, sind kein Gegenstand eines wasserpolizeilichen Verfahrens)
§ 138 Abs 2 WRG (Alternativauftrag)
§ 29 Abs 1 Z 6 AWG (Errichtung, wesentliche Änderung, Inbetriebnahme von Deponien für nicht gefährliche Abfälle mit einem Gesamtvolumen von mindesten 100.000 m3, Genehmigungspflicht)