§ 21 Abs 3 WRG (Ansuchen um Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes; Deutung des Antrages auf Aufhebung der Befristung als Wiederverleihungsantrag)
VwGH 09.03.2000, 99/07/0189
Der E der bel Beh liegt erkennbar die Auffassung zugrunde, dass der von den Bfn gestellte A auf Aufhebung der Befristung im Hinblick auf die mit ihm verbundenen Rechtsfolgen gänzl anders zu bewerten sei als ein A auf Wiederverleihung eines befristeten Wasserbenutzungsrechtes. Die Auffassung wird vom VwGH nicht geteilt.