§ 138 Abs 1 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag, Adressat; zivilrechtliche Vereinbarungen für Verantwortung nach § 138 bedeutungslos; verschuldensunabhängige Solidarhaftung mehrerer Verursacher; Auswahlermessen, Begründungspflicht)
VwGH 29.06.2000, 99/07/0114