§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, minderer Grad des Versehens, keiner, unterbliebene Kontaktaufnahme mit Zustellungsbevollmächtigtem bei Übersiedlung)
§ 9 ZustG (Zustellbevollmächtigter; kein schlüssiger Widerruf der Zustellvollmacht durch Bekanntgabe einer eigenen Zustelladresse)