§ 33 Abs 1 VwGG (Beschwerde, sonstige Gegenstandslosigkeit; Tod des Bf im Falle höchstpersönlicher Rechte; Taxilenkerausweis)
§ 47 VwGG (Kostenersatz; obsiegende oder unterlegene Partei; keine solche gegeben bei Tod des Bf im Falle höchstpersönlicher Rechte)