§ 41 Abs 1 VwGG (Prüfung des angefochtenen Bescheides, Entscheidungsgrundlage, Sachverhaltsannahme der belangten Behörde; Berücksichtigung später eingetretener Tatsachen, keine; Gewerbeberechtigung, Entziehung, Absehen, keines; „in der Zwischenzeit“ abgedeckte Verpflichtungen, Behauptung „nicht mehr“ anhängiger Exekutionsverfahren)
VwGH 12.07.2000, 98/04/0212