Art 83 Abs 1 B-VG (Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter; Entscheidung eines nicht dem Gebot der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit entsprechend zusammengesetzten UVS)
Art 133 Z 1 B-VG (Unzuständigkeit des VwGH, Zuständigkeit des VfGH; Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte)