§ 3 Abs 2 lit a Tir KAG (Bewilligung zur Errichtung einer Krankenanstalt, Vorliegen eines Bedarfes erforderlich; Entfall der Bedarfsprüfung, soweit der Tir Krankenanstaltenplan für Fondskrankenanstalten Festlegungen über deren Leistungsangebot enthält; vorgesehenes Leistungsangebot hat Festlegung zu entsprechen)
VwGH 27.06.2000, 99/11/0366