§ 4 Abs 2 lit a Wr KAG (Bewilligung der Errichtung einer Krankenanstalt, Bedarfsprüfung, Konkurrenzverhältnis zwischen geplanter Krankenanstalt und niedergelassenen Fachärzten für Labormedizin)
VwGH 23.05.2000, 99/11/0361
Die bel Beh hat einen Bedarf an zusätzl Einrichtungen zur Durchführung von labormedizin Untersuchungen damit bejaht, dass bettenführende Krankenanstalten, welche die bei ihren Patienten anfallenden Untersuchungen bisher in ihren hauseigenen Labors durchführten, statt dessen eine zentrale Einrichtung in Anspruch nehmen wollten. Dort würden die Untersuchungen in größerer Zahl, damit in höherer Qualität und ökonom durchgeführt werden. Bettenführende Krankenanstalten würden die von ihnen für erforderl erachteten Untersuchungen nicht bei niedergelassenen Fachärzten in Auftrag geben.