§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung; Beschränkung auf die Sache; verwaltungspolizeilicher Auftrag; bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen ersatzlose Aufhebung; keine Erteilung des allenfalls zutreffenden Auftrags; Untersagung der Benützung eines Gebäudes)
VwGH 27.04.2000, 98/06/0236