§ 76 Abs 1 erster Satz AVG idF BGBl I 1998/158 (Barauslagen, Tragung durch die um die Amtshandlung ansuchende Partei)
VwGH 30.06.1999, 98/03/0343
Ein Ansuchen einer Partei um die Vornahme einer Amtshandlung iSd § 76 Abs 1 erster Satz AVG liegt auch dann vor, wenn der A zwar nicht auf die Durchführung einer Barauslagen verursachenden speziellen Amtshandlung gerichtet war, die E über den A aber doch eine Barauslagen verursachende Amtshandlung zur notwendigen Voraussetzung hat (VwGH 4. 3. 1991, 90/19/0309, 0311, 0312; 14.05.1957, Slg 4350/A; 25.10.1963, Slg 6129/A). Dies trifft hier zu, war doch für die E über den A des bfden Eisenbahnunternehmens auf Vorschreibung von Brandschutzmaßnahmen die Einholung des GA des Amts-SV für Brandverhütung erforderl.