§ 66 Abs 4 AVG (Entscheidung der Berufungsbehörde; Entscheidungsbefugnis, Überschreitung der Sache, Entscheidung über Schuldfrage aufgrund bloßer Strafberufung)
VwGH 21.06.2000, 98/09/0069
Beschw des BMAGS gegen B betr Einstellung eines VerwStrafVerf nach dem AuslBG.