§ 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 (Vertrauenswürdigkeit; Persönlichkeitsbild auf Grund des bisherigen Verhaltens, Verwaltungsübertretungen geringeren Unrechtsgehaltes, Bindungswirkung rk Bestrafungen; Verlängerung der Entziehungsdauer durch Berufungsbehörde unter Verwertung weiterer Bestrafungen ohne Parteiengehör)