§ 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Nachsicht vom Befähigungsnachweis, volle Befähigung)
§ 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (ebenso; hinreichende tatsächliche Befähigung)
§ 28 Abs 3 GewO 1994 (Nachsicht mit Beschränkung auf eine Teiltätigkeit des Gewerbes; Antrag auf Nachsicht im Hinblick auf eine angestrebte bloße Teiltätigkeit des Mietwagen-Gewerbes)