§ 112 Abs 4 BDG (Suspendierung, Bezugskürzung, Verminderung oder Aufhebung auf Antrag, Voraussetzungen, Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensunterhaltes des Beamten und seiner Familienangehörigen, unbedingte Erforderlichkeit; Darlegungs- und Nachweispflicht; Kindergartenkosten; Heranziehung des Vermögens; zusätzliche Krankenversicherung; Strom-, Gas- und Telefonkosten)
VwGH 27.10.1999, 97/09/0118