§ 43 Abs 2 BDG (allgemeine Dienstpflichten, „gesamtes Verhalten“, außerdienstliches Verhalten; Gruppeninspektor, Leiter einer Justizanstalt, sexuelle Belästigung einer Kollegin in Privatwohnung)
§ 1 Abs 1 Z 1 B-GBG (Anwendungsbereich, ua Bedienstete in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund)