§ 3 Abs 8 Z 13 Stmk ROG (Raumordnungsziele; Standortvorsorge für Betriebe; für sich allein keine Rechtfertigung für Dichteüberschreitung)
§ 23 Abs 12 Stmk ROG (Bauland; gebietsweise Festsetzung der mindestzulässigen und höchstzulässigen Bebauungsdichte; Berücksichtigung der für ganzes Gebiet sprechenden Gründe; Ausnahmen nach § 3 Bebauungsdichte-V in der Regel einzelfallbezogen)