§ 21 Abs 2 lit a Tir BauO 1998 (Bauansuchen; anzuschließende Belege; Nachweis des Eigentums oder der Zustimmungserklärung des Grundeigentümers; Entfall bei Änderungen an im Wohnungseigentum stehenden Wohnungen und an damit verbundenen Liegenschaftsanteilen; gemeinsames Wohnungseigentum von Ehegatten; Zustimmung des anderen Ehegatten; Zubau oder Umbau)
VwGH 27.04.2000, 99/06/0056