§ 30 Abs 4 Tir BauO 1984 (Baubewilligungsverfahren, Nachbarn, subjektive Rechte; Vorschriften, die auch dem Schutz der Nachbarn dienen, sowie demonstrative Aufzählung; kein Recht auf Schutz vor Immissionen aus Düngestätten)
§ 59 Techn Bauvorschriften 1981 (Stallungen, Düngerstätten; Beschaffung und Anlage so, dass Geruchsemissionen das für solche Anlagen übliche Ausmaß nicht übersteigen; kein subjektives Recht des Nachbarn)