§ 62 Abs 1 Wr BauO (Bauführungen innerhalb von Wohnungen oder Betriebseinheiten, kein Einfluss auf die statischen Verhältnisse des Hauses oder baulichen Anlage, keine Änderung der äußeren Gestaltung, noch die Umwidmung von Wohnungen auf Arbeitsräume, Büroräume, Verkaufsräume udgl betreffen; Anzeigepflicht; Umwidmung eines Teils einer Wohnung in Ordination)
VwGH 26.04.2000, 96/05/0133