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VwGH 7. 3. 2000, 96/05/0021 (BAURECHT)

JudikaturBaurechtZfV 2001/791ZfV 2001, 397

§ 1 Abs 1 Oö BauO 1994 (Geltungsbereich; Bauwesen im Land OÖ, soweit es nicht um technische Anforderungen an Bauten geht)

§ 1 Abs 2 Oö BauO 1994 (salvatorische Klausel; kein Eingriff in Bundeskompetenzen)

§ 1 Abs 3 idF LGBl 1998/70 Oö BauO 1994 (keine Geltung ua für Kanäle, Verkehrsflächen und Stege)

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