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VwGH 28. 3. 2000, 96/05/0057 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2001/792ZfV 2001, 397

§ 2 Z 5 Nö BauO 8200-9 (Bauwerk, Begriff; Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und mit Boden kraftschlüssig verbunden; Gebäude, Begriff; Bauwerk, das ein Dach und wenigstens zwei Wände enthält und vom Menschen betreten werden kann; ansonst bauliche Anlage; unmittelbar an Garage angebaute, eigenständige Holzkonstruktion; auch iZm Garage und Mauer an Grundstücksgrenze kein Gebäude)

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