§ 53 VwGG (Kosten, Schriftsatzaufwand der belangten Behörde, mehrere Beschwerdeführer; gemeinsame Gegenschrift, Schriftsatzaufwand der belangten Behörde nur in einfacher Höhe)
§ 2 Abs 2 lit a AuslBG (Beschäftigung, in einem Arbeitsverhältnis)
§ 53 VwGG (Kosten, Schriftsatzaufwand der belangten Behörde, mehrere Beschwerdeführer; gemeinsame Gegenschrift, Schriftsatzaufwand der belangten Behörde nur in einfacher Höhe)
§ 2 Abs 2 lit a AuslBG (Beschäftigung, in einem Arbeitsverhältnis)