§ 43 Abs 7 VwGG (Erkenntnis, Berichtigung ua von offenbar auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten; Unterlassen der Kostenentscheidung im automationsunterstützten Verfahren, Ergänzen des Spruches)
VwGH 23.02.2000, 99/09/0130
Gem § 43 Abs 7 VwGG iVm Art 14 Abs 6 VwGHGO können Schreib- oder Rechnungsfehler oder andere offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit im Erk jederzeit von Amts wegen berichtigt werden. Ein solches lag durch Unterlassung der KostenE im automationsunterstützten Verf vor.