§ 40 Abs 1 lit b Sbg LdStrG (Gemeingebrauch, Voraussetzungen; mindestens zwanzigjährige ungehinderte Benützung zur Befriedigung eines dringenden Verkehrsbedürfnisses; Relevanz von Hinderungsmaßnahmen; Hinderung nach Ablauf der zwanzig Jahre unerheblich)
§ 1488 ABGB (Verjährung, Hinderung des Eintritts; analoge Anwendung auf Hinderungsmaßnahmen betreffend Benützung einer Straße)