§ 82 Abs 3 lit a StVO (Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken, Bewilligungspflicht, Ausnahmen, gewerbliche Tätigkeiten auf Gehsteigen oder Gehwegen ohne feste Standplätze; keine für Schanigarten vor Cafe)
§ 82 Abs 3 lit a StVO (Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken, Bewilligungspflicht, Ausnahmen, gewerbliche Tätigkeiten auf Gehsteigen oder Gehwegen ohne feste Standplätze; keine für Schanigarten vor Cafe)