§ 5 Abs 1 StVO (Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand, behaupteter Nachtrunk, Glaubwürdigkeit, keine; erstmalige Behauptung bei niederschriftlicher Einvernahme im Beisein des Rechtsvertreters)
§ 24 Abs 3 VwGG (Schriftsätze, Gebührenpflicht, formale Hürde, keine)