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VwGH 21. 4. 1999, 98/03/0338 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2001/556ZfV 2001, 270

§ 37 Abs 4 Z 1 FSG (Übertretung, Lenken trotz Entziehung der Lenkerberechtigung, Mindeststrafe 10.000 S; keine Primärarreststrafe)

VwGH 21.04.1999, 98/03/0338

§ 37 Abs 4 Z 1 FSG bildet keine Rechtsgrundlage für die Verhängung einer Primärfreiheitsstrafe neben einer Geldstrafe. Eine derartige Rechtsgrundlage findet sich wohl in § 37 Abs 2 FSG, der jedoch nicht im Spruch des StrafErk aufscheint. Dies belastet den angef B mit Rechtswidrigkeit seines Inhalts (VwGH 28.11.1980, Slg 10.312/A). Aufhebung.

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