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VwGH 21. 4. 1999, 98/03/0350 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2001/557ZfV 2001, 270

§ 103 Abs 1 Z 1 KFG (Fahrzeug und seine Beladung müssen den Vorschriften entsprechen; Obsorgepflicht des Zulassungsbesitzers, auch außerhalb des Betriebsgeländes; wirksames Kontrollsystem)

VwGH 21.04.1999, 98/03/0350

Zur Erfüllung der dem Zulassungsbesitzer obliegenden Verpflichtung nach § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 7 Abs 3 KFG 1967 genügt nicht bloß eine Kontrolle des Fahrzeuges bei Verlassen des Betriebsgeländes des Zulassungsbesitzers; der Zulassungsbesitzer hat vielmehr durch Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems für die Einhaltung der entspr Vorschrift auch außerhalb des Betriebsgeländes zu sorgen. Anweisungen an die Lenker können den Zulassungsbesitzer für sich alleine nicht von seiner Verantwortung entlasten, zumal eine Überwälzung der ihn treffenden Verpflichtungen auf die ohnedies diesbezügl gesondert unter Strafsanktion stehenden Lenker nicht mögl ist (VwGH 13.11.1996, 96/03/0232, 0233, 0234). Abw.

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