1992 Krnt BauO (bewilligungspflichtige Maßnahmen; Anschüttungen, Abgrabungen nicht aufgezählt; Deckung durch Bewilligung für Vorhaben auf dem Grundstück aus der Strafbestimmung ableitbar)
§ 48 Abs 1 Z 3 Krnt BauO (Strafbestimmung; Änderung des Niveaus von im Bauland gelegenen Grundstücken durch Anschüttungen und Abgrabungen ohne Deckung durch eine Baubewilligung für ein Vorhaben auf dem Grundstück)