§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Entscheidung; Abänderung im Bereich der Mitsprachemöglichkeit des Nachbarn; Wahrnehmung der Unzuständigkeit der Behörde erster Instanz; Erteilung einer Bewilligung ohne zugrunde liegenden Antrag)
VwGH 03.09.1999, 98/05/0071
§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Entscheidung; Abänderung im Bereich der Mitsprachemöglichkeit des Nachbarn; Wahrnehmung der Unzuständigkeit der Behörde erster Instanz; Erteilung einer Bewilligung ohne zugrunde liegenden Antrag)
VwGH 03.09.1999, 98/05/0071