§ 63 Abs 3 AVG (Berufung, begründeter Berufungsantrag; Verweisung auf bisheriges Vorbringen im Verwaltungsverfahren zulässig, wenn eindeutig)
VwGH 16.12.1998, 98/03/0250
Der bloße Hinweis in der Berufung auf das bisherige Vorbringen einer Partei im VerwVerf stellt keinen begründeten BerufungsA iSd § 63 Abs 3 AVG dar (VwGH 26.01.1996, 94/02/0456; dies gilt jedoch dann nicht, wenn sich das „bisherige Vorbringen" in einer einzigen erstatteten Stellungnahme erschöpfte, sodass kein Zweifel darüber bestehen kann, welchen Inhalt das in der Berufung gen „bisherige Vorbringen" hatte (VwGH 31.03.1993, 92/02/0318). Aufhebung der Zurückweisung.