§ 8 AVG (Parteistellung; Verweis auf Verwaltungsvorschriften; Anzeigeverfahren nach Bauordnung; Grundeigentum an Nachbargrundstück verleiht nicht ohne weiteres Parteistellung)
§ 8 AVG (Parteistellung; Verweis auf Verwaltungsvorschriften; Anzeigeverfahren nach Bauordnung; Grundeigentum an Nachbargrundstück verleiht nicht ohne weiteres Parteistellung)