§ 45 Abs 1 Z 5 VwGG (Wiederaufnahme, Einstellung wegen Klaglosstellung, nachträgliche Behebung der diese bewirkenden behördlichen Maßnahme; ebenso bei Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit; hier keine die ursprüngliche, die Gegenstandslosigkeit bewirkende behördliche Maßnahme abändernde Verfügung)
VwGH 29.09.1999, 99/12/0244