Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde)
§ 27 VwGG (ebenso, Legitimation, keine, Entscheidung der sachlich in Betracht kommenden obersten Behörde, keine; Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, Devolutionsmöglichkeit an Gemeinderat)
Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde)
§ 27 VwGG (ebenso, Legitimation, keine, Entscheidung der sachlich in Betracht kommenden obersten Behörde, keine; Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, Devolutionsmöglichkeit an Gemeinderat)